Die einheitliche Verwaltungsabteilung übt die Tätigkeiten aus dem Wirkungskreis der Selbstverwaltung der Gemeinde als einer Einheit der lokalen Selbstverwaltung gemäß Gesetz und sonstigen Vorschriften aus, und zwar: Tätigkeiten aus dem Bereich der Gesellschaftstätigkeiten, der Kommunalverwaltung, der Raumeinrichtung und des Umweltschutzes, der Aktenvorbereitung bei der Verwaltung der Immobilien im Besitze der Gemeinde, der Leitung von finanzieller und materieller Geschäftsführung der Gemeinde, der Allgemeinverwaltung der Gemeinde und der Kaderangelegenheiten, der Förderung lokaler Selbstverwaltungen und der Tätigkeit der Ortsausschüsse.